Am Dienstag hat der FC Schweinfurt über die vereinseigene Homepage über die anstehende Mitgliederversammlung informiert, bei welcher die Ausgliederung der ersten Herrenmannschaft in eine GmbH sowie die Änderung von § 11 Nr. 1 der Satzung („Die Vorstandsmitglieder sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit“) beschlossen werden sollen. Eine ausführliche Erläuterung dieser Punkte und der künftigen Konstellation werden wir bei der Versammlung vornehmen. Aufgrund einiger Anfragen wollen wir aber den Mitgliedern die beiden Punkte kurz bereits vorab erklären.

1. Eine Ausgliederung der ersten Mannschaft ist aus mehreren Gründen sinnvoll. Sie dient nicht nur dazu, dass sich der FC 05 strukturell auf eine Teilnahme am Profibetrieb vorbereitet, sondern hat auch zahlreiche Vorteile für den e.V. Hierzu zählen vor allem

– Sicherstellung des Verbleibs von Mitgliedsbeiträgen im e.V. und den Abteilungen
– klare Trennung von Sponsorenzahlungen für 1. Mannschaft und Nachwuchs/Breitensport
– Ermöglichung des Fortbestands des e.V. im Falle einer Insolvenz des Profibetriebs

Der FC 05 als e.V. hält die Mehrheit an der GmbH. Die 50+1-Regel wird also umgesetzt, obwohl dies theoretisch in der Regionalliga noch nicht nötig wäre.

2. Die GmbH benötigt bei erfolgreicher Ausgliederung einen Geschäftsführer. Dieser soll Markus Wolf sein, der derzeit auch Vereinsvorstand ist. Daher soll die Befreiung von § 181 BGB erfolgen. Mittelfristig ist es selbstverständlich dennoch möglich und auch erwünscht, dass der Vereinsvorstand und die GmbH-Geschäftsführung mit verschiedenen Personen besetzt werden. Die Wahl des Vereinsvorstands und damit der Vertretung des GmbH-Mehrheitsgesellschafters verbleibt weiterhin in den Händen der Mitglieder. Die nächste turnusmäßige Vorstandswahl findet wenige Monate nach der Ausgliederung statt.

Der Verein bittet um zahlreiches Erscheinen der Mitglieder.