12. März 2025

1. FC Schweinfurt 1905 zieht vor das OLG Nürnberg.

Im Jahr 2018 waren wir schon einmal in einem Sportgerichtsfall aufgrund Missachtung der U23-Regel involviert. Damals als Beschuldigter, die Regel missachtet zu haben. Daher haben wir vollstes Verständnis, für die Situation in der sich der TSV Schwaben Augsburg seitdem befindet. In keinster Weise wollen wir dem TSV Schwaben Augsburg ihr Interesse an der Jugendförderung absprechen.
Dennoch halten wir die Regel in ihrer jetzigen Form grundsätzlich für sinnvoll und sind der Meinung, dass sich alle Vereine an diese Regeln halten müssen, um einen wichtigen Beitrag zur Jugendförderung zu leisten.
Hierzu müssen ausgesprochene Strafen einen Anreiz setzen, damit die Regel ihre Wirkung entfalten kann.
Keinerlei Verständnis haben wir daher für die Ungleichbehandlung des Sportgerichts bei ein und demselben Sachverhalt.
Das gesprochene Urteil sagte damals, nachdem beide Parteien ihre Argumente vorgetragen haben, dass eine Spielwertung gegen uns und zugunsten des FC Würzburger Kickers zwingend notwendig sei. Durch diesen Fauxpas sind wir seinerzeit, nach einem sportlichen Sieg, am grünen Tisch aus dem Toto-Pokal ausgeschieden.
Der FC Würzburger Kickers gewann im Anschluss den Toto-Pokal und qualifizierte sich für den DFB-Pokal.
Besonders unverständlich ist für uns, dass die Rechtsorgane des BFV sich im Urteil damals folgendermaßen äußerten und sich nun nicht daran halten:
„Es ist im Übrigen nicht ersichtlich, ohne dass es hierauf im Ergebnis ankommt, warum der Beurteilungs- und Bewertungsmaßstab, den die DFB-SpO an einen Verstoß gegen eine nahezu identische Form-Vorgabe in der 3. Liga stellt, nicht auch ab der 1. Hauptrunde des BFV-Verbandspokals und im Übrigen auch für die Regionalliga-Verbandsrunde gelten soll.“

Die Rechtsprechung der Rechtsprechungsorgane des BFV ist insoweit weder einheitlich noch frei von Widersprüchen, was bei den Regelunterworfenen einen Eindruck von Willkür entstehen lässt. Vertreten wird der TSV Schwaben Augsburg von der Kanzlei Schickhardt, die sich vor einigen Jahren im gleich gelagerten Fall argumentativ für den FC Würzburger Kickers und für eine Spielumwertung ausgesprochen und vor dem Sportgericht gewonnen hat. Wenige Jahre später nimmt die gleiche Kanzlei die komplett entgegengesetzte Rechtsauffassung ihrer früheren Gegner an und gewinnen in 2. Instanz erneut. Es entsteht der Eindruck, als habe die Partei die besten Chancen auf einen Erfolg vor den Sportgerichten des BFV, welche sich der Sportrechtskanzlei aus Ludwigsburg bedient.

Da wir als zweimaliger Betroffener, der in ein und demselben Fall, obwohl er jeweils auf verschiedenen Seiten der Rechtsauffassung war, vor den Rechtsorganen des BFV verloren haben, fühlen wir uns ungleichbehandelt.

Daher haben wir heute, nach reiflicher Überlegung, den Gang an das OLG Nürnberg gewählt.

gez. Markus Wolf