Einladung zur Jahreshauptversammlung am 4. Mai
- 1. FC Schweinfurt 1905 e.V.
Einladung zur Jahreshauptversammlung
Am Montag, 04.05.2026 um 19.05 Uhr
im VIP-Zelt, Vorplatz des Stadions, Ander‐Kupfer‐Platz 2
- Tagesordnung:
1. Begrüßung
2. Totenehrung
3. Bericht des 1. Vorsitzenden
4. Ehrungen
5. Kassenbericht
6. Bericht des Verwaltungsrates
7. Bericht der Revisoren
8. Entlastung des Vorstands
9. Bericht der Abteilungen
10. Anträge zu Satzungsänderung (genauer Wortlaut unten und liegt vorab zur Einsicht in der Geschäftsstelle aus)
o Zusammensetzung des Vorstands
o Anzahl und Zusammensetzung der Verwaltungsräte
o Anzahl der Mitglieder des Ältestenrats
o Nachhaltigkeit
11. Neuwahlen
12. Anträge und Verschiedenes - Anträge zur Beschlussfassung durch die Hauptversammlung sind mind. 5 Tage vor dem Versammlungstermin
schriftlich beim Vorsitzenden einzureichen.
Um zahlreiches Erscheinen der Mitglieder des Vereins wird gebeten.
Die Vorstandschaft
- Die geplanten Satzungsänderungen im Wortlaut:
- 11 Der Vorstand und der erweiterte Vorstand
- Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und mindestens einem (gestrichen: 2) stellvertretenden Vorsitzenden. Statt der Wahl eines ersten Vorsitzenden und seines Stellvertreters ist auch die Wahl von zwei gleichberechtigten Vorsitzenden zulässig. Zur Vertretung des Vereines gem. § 26 Abs. 2 BGB sind jeweils zwei der Vorstandsmitglieder gemeinsam berechtigt.
- Die Leitung des Vereines liegt in den Händen des erweiterten Vorstands.
- Mit dem Vorstand bilden der Schatzmeister (gestrichen: und sein Stellvertreter) sowie der Schriftführer den erweiterten Vorstand. Insgesamt setzt sich der erweiterte Vorstand aus mindestens vier Personen zusammen.
- Der erweiterte Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung, (Gliederung in Ressorts) und fasst die Beschlüsse mit Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag. Der erweiterte Vorstand ist beschlussfähig, wenn Zweidrittel (gestrichen: vier) seiner Mitglieder anwesend sind.
- Der erweiterte Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von 2 Jahren gewählt und bleibt bis zur Neuwahl, höchstens jedoch bis zu 6 Monaten nach Ablauf der Wahlperiode im Amt.
- Die Wiederwahl unterliegt keiner Beschränkung. Scheidet ein Mitglied des erweiterten Vorstands aus, befinden der erweiterte Vorstand und der Verwaltungsrat gemeinsam über die Notwendigkeit einer Nachwahl.
- Bei allen Fragen, die eine oder mehrere Abteilungen betreffen, sind die betroffenen Abteilungsleiter hinzuziehen. Darüber hinaus findet halbjährlich (gestrichen: einmal monatlich) ein Treffen der Abteilungsleiter mit dem erweiterten Vorstand statt.
- 11 a Abteilungen
Die Abteilungen wählen sich einen Abteilungsleiter und bei Bedarf weitere Personen die Funktionen in der Abteilungsleitung übernehmen jeweils auf die Dauer von 2 Jahren. Die Abteilungsleiter aller Abteilungen (gestrichen: wählen) können auf eigenen Wunsch aus Ihrem Kreis einen ständigen Vertreter für den Verwaltungsrat wählen.
- 12 Der Verwaltungsrat:
- Der Verwaltungsrat dient der Beratung, Unterstützung und Kontrolle der Vorstandschaft.
- Der Verwaltungsrat setzt sich mindestens aus 3 und max. 7 Mitgliedern (gestrichen: maximal 5) zusammen. Ein Mitglied des Verwaltungsrates (gestrichen: wird) kann aus dem Kreis der Abteilungsleiter des Vereines von diesen entsandt werden. Zudem erhält der nach einer abgehaltenen Verwaltungsratswahl amtierende Oberbürgermeister der Stadt Schweinfurt das Wahlrecht, dem Verwaltungsrat als zusätzliches vollwertiges Mitglied beizutreten. Die Einladung soll innerhalb von zwei Wochen nach der Wahl des Verwaltungsrats dem jeweiligen Oberbürgermeister schriftlich oder in Textform übermittelt sein.
Neuer Absatz Nachhaltigkeit:
„Der 1. FC Schweinfurt 1905 e.V. bekennt sich zu seiner gesellschaftlichen Verantwortung und unterstützt ausdrücklich die strategische Ausrichtung des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) und seiner Regionalverbände im Bereich Nachhaltigkeit. Der Verein sieht Nachhaltigkeit als festen Bestandteil seiner langfristigen Entwicklung und seines täglichen Handelns an. Dabei verpflichtet sich der 1. FC Schweinfurt 1905 e.V., die drei vom DFB definierten Schwerpunktthemen – Klubführung und -organisation, Klima, Umwelt und Ressourcen sowie Anspruchsgruppen und soziale Verantwortung – im Sinne der ökonomischen, ökologischen und sozialen Dimension der Nachhaltigkeit zu berücksichtigen und weiterzuentwickeln. Ziel ist es, einen verantwortungsvollen Umgang mit Ressourcen zu fördern, Innovationen im Vereins- und Stadionbetrieb zu unterstützen und einen positiven Beitrag für Gesellschaft und Umwelt zu leisten. Der Verein versteht Nachhaltigkeit als gemeinschaftliche Aufgabe aller Mitglieder, Mitarbeitenden und Partner und bekennt sich dazu, Maßnahmen zur Umsetzung und fortlaufenden Verbesserung einer ganzheitlichen Nachhaltigkeitsstrategie aktiv mitzutragen.“




