Punktabzug und Geldstrafe für den 1. FC Schweinfurt 05
Das Sportgericht des Bayerischen Fußball-Verbandes (BFV) hat Regionalligist 1. FC Schweinfurt 05 für das Fehlverhalten seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 4800 Euro belegt. Weil die Partie beim FC Würzburger Kickers am 19. April 2024 aufgrund des wiederholten unerlaubten Einsatzes von massiver Pyrotechnik im Gäste-Bereich zwischenzeitlich länger als fünf Minuten unterbrochen werden musste, verhängte das Sportgericht Bayern darüber hinaus – wie in § 73 Abs. 2 der Rechts- und Verfahrensordnung des BFV geregelt – den Abzug von einem Punkt.
Das Sportgericht Bayern sah es als unstrittig an, dass das massive Abbrennen von insgesamt 25 pyrotechnischen Gegenständen, das Zünden von elf Rauchtöpfen und drei Böllern sowie das in Brand stecken einer Fahne zu einem konkreten Gefährdungspotenzial geführt haben. Weil Pyrotechnik zudem in den Innenraum geworfen worden war und sich die brennende Fahne zu einem offenen Feuer ausweitete, musste die Feuerwehr eingreifen.
Nachdem es sich um einen Wiederholungsfall der Anhänger des 1. FC Schweinfurt 05 in der Saison 2023/24 handelt, wurde die aus den einzelnen Vergehen gebildete Geldstrafe in Höhe von 3200 Euro gemäß den Statuten um 50 Prozent auf 4800 Euro angehoben. Den Abzug von mindestens einem Punkt sieht die Rechts- und Verfahrensordnung (RVO) zwingend bei Spielunterbrechungen vor, die durch ein erhebliches Zuschauerfehlverhalten verursacht werden und länger als fünf Minuten andauern.
Das Urteil ist rechtskräftig. Entsprechend ist die Abschlusstabelle der Regionalliga Bayern 2023/24 korrigiert worden. „Wir werden uns zeitnah mit den Fans zusammensetzen und diese Thematik eingehend besprechen“, sagt FC-05-Geschäftsführer Markus Wolf.